BNetzA erkennt Herausforderungen des Offshore-Einsatzes an

BWO-Geschäftsführer, Stefan Thimm, kommentiert zweite Festlegung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung
10. November 2020

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Frist zur Umrüstung auf bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen auf See bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Hier wurden die besonderen Erfordernisse und Herausforderungen des Offshore-Einsatzes berücksichtigt und der Branche somit eine realistische Chance eingeräumt, den neuen politischen Anforderungen zu entsprechen.“ (Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V.)

Die zweite Festlegung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen nach § 9 Absatz 8 EEG 2017 der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

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Lena Dettmer

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