EEG-Novelle schafft Planungssicherheit – Andere Unsicherheiten bleiben

23. September 2020

„Klare Ausbaupfade sind wichtig und schaffen Planungssicherheit für Erzeuger und Verbraucher grünen Stroms. Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung zu ihrem Kurs steht und nun sowohl die 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 als auch die Treibhausgasneutralität bis 2050 gesetzlich verankert“, kommentiert Stefan Thimm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. die heute im Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Auch die angekündigte Debatte um das Marktdesign für die Finanzierung Erneuerbarer Energien begrüßt Thimm ausdrücklich. Das EEG sei allerdings für die Finanzierung von erneuerbaren Energien unbedingt zu erhalten, bis ein geeignetes Marktdesign entwickelt und implementiert worden sei. Um einen vollständig marktgetriebenen Ausbau Erneuerbarer Energien zu erreichen, sei zunächst eine Anpassung zahlreicher regulatorischer Parameter notwendig. „Ein Schnellschuss – in Form einer frühzeitigen Abschaffung des EEG – würde den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien massiv beeinträchtigen. Diese Überlegung muss deshalb unbedingt an einen entsprechenden marktlichen Rahmen geknüpft werden.“, so Thimm. Unter Anderem seien Aspekte wie der Einspeisevorrang und die Abnahmeverpflichtung des ÜNBs zu berücksichtigen. An dieser Stelle verweise er auch noch einmal auf die laufende Diskussion zur Novelle des WindSeeG, die viele der für Offshore-Wind relevanten Fragen – wie die Ausbauziele und das Ausschreibungsdesign – regeln soll.

Die Branche setze sich weiterhin für die Einführung von Contracts-for-Difference (CfD) ein. „Gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weiterentwicklung des Marktdesigns gibt der CfD die notwendige Finanzierungssicherheit für Investoren, um die Ausbauziele kosteneffizient zu erreichen“, so Thimm

Der gesetzliche Anpassungsbedarf sei minimal, da das CfD-Modell auf bereits bestehenden Strukturen basiere. Es biete jedoch enorme Vorteile, da sie die Kosteneffizienz des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien verbessern und gleichzeitig das Erreichen der CO2-Minderungsziele sichern würden.

Stürmische See im Offshore-Windpark Deutsche Bucht. (Quelle: Stellungnahme des BWO zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften).

Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat der BWO eine Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle an das BMWi abgegeben. Darin werden die neuen Klimaziele sowie die Befreiung grüner Wasserstoffprojekte von der EEG-Umlage und auch die Verlängerung der Realisierungsfristen von Offshore-Windprojekten im Falle einer Insolvenz des Turbinenherstellers ausdrücklich begrüßt.

Kritisch sehe der BWO allerdings unter anderem die in der EEG-Novelle vorgesehene Neuregelung der Vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei negativen Börsenpreisen. Bisher wurde den Anlagenbetreibern eine Vergütung bei negativen Strompreisen bis zu sechs Stunden gewährt. Dieser Zeitintervall wurde nun auf 15 Minuten verkürzt. „Dadurch erhöht sich das Erlösrisiko für Betreiber erheblich, was die Kosten für zukünftige Offshore-Windprojekte in die Höhe treibt.“, sagt Stefan Thimm. Um dieses Risiko zu begrenzen, seien Kompensationsmaßnahmen eigentlich auch weiterhin unbedingt erforderlich.

Darüber hinaus werden in der Stellungnahme Themen wie die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Offshore-Windenergieanlagen, Voraussetzungen für grenzüberschreitende Pilotprojekte und Innovationsausschreibungen adressiert.

Die vollständige Stellungnahme können Sie in der Anlage herunterladen.

 

Über den Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V.

Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO e.V.) ist der Bundesverband aller Unternehmen, die in der deutschen Nord- und Ostsee Windparks planen, errichten und betreiben. Damit bündelt der BWO die Kraft und das Know-how für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland und Europa.

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