Entwurf des WindSeeG erschwert Erreichen der Ausbauziele

Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO) gibt Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des WindSeeG ab.
29. Mai 2020

 „Dass die 20 GW Offshore-Windenergie nun endlich gesetzlich verankert werden und erstmalig auch ein Ausbauziel über 2030 hinaus formuliert wird ist natürlich sehr zu begrüßen.“, kommentiert BWO-Geschäftsführer, Stefan Thimm, den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des WindSeeG. Dies sei eine Perspektive, die die Branche dringend für ihre Planung benötige.

„Leider werden in anderen wichtigen Punkten Hürden geschaffen, die das Erreichen der Ausbauziele erheblich erschweren und künstlich verteuern.“, so Thimm weiter. Die vorgesehene Anpassung der Finanzierung erhöhe die Investitions- und somit auch die Stromgestehungskosten. „Besonders in Anbetracht der momentanen Situation ist das nicht nachvollziehbar. Gerade jetzt sollten doch alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um international wettbewerbsfähige Strompreise für den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise zu sichern.“, sagt Thimm.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anpassung senke außerdem die Realisierungswahrscheinlichkeit bezugschlagter Projekte und stelle darüber hinaus einen Eingriff in die grundgesetzlich gesicherten Eigentumsrechte der Inhaber von Eintrittsrechten dar. Es seien bereits jetzt juristische Auseinandersetzungen vorhersehbar, die – unabhängig von ihrem Ausgang – zu weiteren Unsicherheiten und Folgekosten führen würden.

Der BWO empfehle stattdessen die Einführung von Differenzverträgen. „Wir können nur immer wieder betonen, dass Differenzverträge enorme Vorteile bieten“, erklärt Thimm. „Sie sorgen für einen kosteneffizienteren Ausbau Erneuerbarer Energien, verhindern in Verbindung mit wettbewerblichen Ausschreibungen eine Überförderung und sichern sowohl das Erreichen der CO2-Minderungsziele als auch langfristig niedrige und stabile Stromkosten.“

Die Entscheidung über die Finanzierung solle im aktuellen Verfahren zumindest zurückgestellt und über den Sommer ein breit angelegter Dialog mit der Branche geführt werden, bevor ein volkswirtschaftlich effizientes Instrument gewählt werde, fordern die Offshore-Windparkbetreiber.

In der Stellungnahme wird unter anderem auch die geplante Anpassung der Realisierungsfristen für bezuschlagte Bieter adressiert. Eine Verlängerung der Realisierungsfristen für zukünftige Projekte bei einer Insolvenz des Anlagenherstellers erhöhe die Planungssicherheit und werde ausdrücklich begrüßt. Die Fristverlängerung solle aber auch auf bereits in der Errichtung befindliche Projekte anwendbar gemacht werden, die aktuell von der Insolvenz eines Anlagenherstellers betroffen seien.

Die BWO-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See Gesetzes und anderer Vorschriften“ vom 26. Mai, ist dem Bundeswirtschaftsministerium am gestrigen Donnerstag fristgerecht zugegangen.

Die vollständige Stellungsnahme zum Entwurf finden Sie in der Anlage.

Anlagen:

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